Drittmeldepflicht
Drittmeldepflicht
Gemäss dem Gesetz über Einwohnerregister (ErG) § 8 müssen Liegenschaftsverwaltungen, Vermieter und Logisgeber jegliche Ein- und Auszüge ihrer Mieter innerhalb von 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten melden.
Benötigt werden dazu von Mieterinnen und Mietern sowie von Ihren Untermieterinnen und Untermieter folgende Angaben:
Name, Vorname, Geburtsdatum
Liegenschaft und Wohnungsnummer (EGID/EVID)
Datum des Einzugs bzw. Auszugs
Gemeldet werden können die Angaben auf drei Wegen:
- Per Mail an Einwohnerkontrolle@matzingen.ch
- persönlich am Schalter
- via Kontoaktformular im Onlineschalter