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Leinenpflicht bis zum 31. Juli 2024

Freilaufende Hunde haben für Wildtiere im Wald und am Waldrand während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit ein hohes Störpotential, das zum Verlust von Bruten oder sogar zum Tod von Wildtieren führen kann.
Die Gesetzliche Leinenpflicht* vom 1. April bis 31. Juli 2024 verhindert, dass in den genannten kritischen Zeiten für Wildtiere eine unnötige Gefahr von freilaufenden Hunden ausgeht. Verantwortungsvolle Hundehalterinnen und Hundehalter halten sich daran. Wir danken Ihnen für Ihre Rücksichtnahme zugunsten der Wildtiere! Wiederhandlungen gegen diese Leinenpflicht können gemäss §13 Abs. 1 Ziff. 4a der Verordnung des Regierungsrats über das Halten von Hunden (RB 641.21) mit CHF 100.00 gebüsst werden. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des Veterinäramts vom Kanton Thurgau (www.veterinaeramt.ch).
* Die gesetzliche Leinenpflicht gilt nicht für Jagd- und Herdenschutzhunde sowie Diensthunde der Polizei und des Rettungsdienstes im Einsatz und bei der Ausbildung.